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Montag, 13. April 2009

ZH Kaltenstein oder Chaltenstein? - Schreibweise von Ortsnamen in der herkömmlichen Schreibweise belassen (Anlehung an die Schriftsprache)


Karte: map.schweizmobil.ch
In der Gemeinde Küsnacht Kanton Zürich sind im obigen Kartenausschnitt die vier Ortsnamen Forch, Neue Forch, Wangen und Kaltenstein (Chaltenstein) kartiert. Die Schreibweise auf der Karte stimmen mit Ausnahme des letzt aufgeführten Ortsnamens mit den Beschriftungen auf den Ortstafeln überein (vgl. Abb. unten).
Ortsnamen werden sinnvollerweise in Anlehnung an die Standardsprache geschrieben entsprechend der traditionellen Schreibweise. Auch bei der Gebäudeadressierung hat sich die standardsprachliche, traditionelle Schreibweise eingebürgert (vgl. Kaltensteinstrasse Abb. unten).


Ortstafel Kaltenstein (Schreibweise Karte Chaltenstein)


Kaltensteinstrasse; für die Gebäudeadressierung hat sich die standardsprachliche, traditionelle Schreibweise eingebürgert. Die Schreibweise Kaltensteinstrasse ist aus der Schreibweise des Ortes Kaltenstein abgeleitet.


Kommentar:
Die Namenforschung ist in einzelnen Kantonen wie z.B. TG und SH bestrebt, in Namenbüchern möglichst viele Orts- und Flurnamen möglichst in lautnaher Mundart zu schreiben. Solche Schreibweisen werden dann in amtlichen Karten und Pläne übernommen und ersetzen traditionelle Schreibweisen. Dies entgegen den Interessen der allgemeinen Kartenbenutzer und entgegen den Anforderungen an geografische Namen im öffentlichen Interesse wie z.B. einfache Schreib- und Lesbarkeit und möglichst keine Schreibweisen ändern.
Zahlreiche Ortsnamen sind zugleich Flurnamen. Sollen diese nun in amtlichen Karten und Plänen in Anlehnung an die Standardsprache oder in Anlehnung an die Mundart geschrieben werden? Es macht keinen Sinn, in einer Karte den Ortsnamen in Anlehnung an die Standardsprache und daneben den Flurnamen in Anlehnung an die Mundart zu schreiben. Da man sich auf der Karte für eine einzige Schreibweise entscheiden muss, entsteht ein Konflikt. Mit der ab 1.7.2008 gültigen Verordnung über geografische Namen (GeoNV) wurden die Grundsätze zur Lösung dieses Konfliktes geregelt:
Art. 4 GeoNV
1 Geografische Namen sind einfach schreib- und lesbar und werden allgemein akzeptiert.
2 Sie werden, soweit möglich und sinnvoll, in Anlehnung an die Standardsprache (Schriftsprache) der Sprachregion formuliert.
3 Geografische Namen und ihre Schreibweise dürfen nur aus öffentlichem Interesse geändert werden.


Im Kanton Zürich wurden nach dem 2. Weltkrieg diverse Orts- und Flurnamen (gemäss den gemässigten Schreibregeln Weisungen 1948) mundartisiert. Allerdings mussten innerhalb 10 Jahren bereits diverse Ortsnamen auf die traditionelle Schreibweise rückmutiert werden, da es grundsätzlich sinnvoll ist, Ortsnamen traditionell an die Standardsprache ausgerichtet zu schreiben.
Gründe dazu:
- einfache Schreib- und Lesbarkeit der Ortsnamen
- traditionelle Schreibweisen von Ortsnamen sind stark verankert in Strassennamen, Stationsnamen, in diversen Verträgen sowie in amtlichen Schriftstücken usw., aber auch in den Köpfen der Bevölkerung!
- Der Wechsel der Schreibweise ist mit grossem Aufwand verbunden und es fehlt bei den neuen Schreibweisen an allgemeiner Akzeptanz, da man sich an das Schriftbild der traditionellen Schreibweisen gewöhnt hat. Die Schreibweisen auf Ortstafeln, Strassenschildern usw. sind eng mit der Kultur verbunden und tragen zum Beibehalten der traditionnellen Schreibweisen bei.
Beispiele von Rückmutationen der Schreibweise von Ortsnamen im Kanton Zürich auf amtlichen Karten und Plänen:
Gockhausen > Gockhusen > Gockhausen
Lettennberg > Lättenberg > Lettenberg
Pfaffhausen > Pfaffhusen > Pfaffhausen

Die Schreibweise des Ortsnamens Kaltenstein (Chaltenstein) erinnert an die Schreibweisen im Ortschafen- und Siedlungsverzeichnis des Kantons Thurgau, wo über 60% der Ortsnamen verändert wurden (Details vgl. hier)

In letzter Zeit kann beobachtet werden, dass man mit Rückmutationen auch im Kanton Thurgau beginnt. Beispiele:
Rosental > Roosetaal > Rosental
Hünikon > Hüünike > Hünikon
Büren > Büüre > Büren

Es stellt sich die Frage, ob allenfalls weitere Rückmutationen im Kanton Thurgau erfolgen werden. Beispiele:
Allenwinden > Alewinde > Allenwinden?
Bleuelhausen > Pleuelhuuse > Bleuelhausen?
Buhwil > Buewil > Buhwil?
Freudenberg > Freudebärg > Freudenberg?
Hunzikon > Hunzike > Hunzikon?, Rosenberg > Roosebärg > Rosenberg?, Lachen > Lache > Lachen?
Ottenberg > Ottebärg > Ottenberg?
Puppikon > Puppike > Puppikon?
Thurberg > Tuurbärg > Thurberg?
usw.

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